Förderbedingungen für Institutionen

Die nachfolgenden Förderbedingungen gelten für alle von der Stanley Thomas Johnson Stiftung (im Folgenden: Stiftung) geförderten Projekte von Institutionen (im Folgenden: Leistungsempfänger). Die Förderbedingungen für Einzelpersonen sind im Förderbereich Bildungsbeiträge abgelegt.

1: Zweckgebundene Verwendung der Förderbeiträge
Die zugesprochenen Gelder sind zweckgebunden. Leistungsempfänger verpflichten sich, die zugesprochenen Gelder gemäss Fördervertrag ausschliesslich für das bewilligte Projekt bzw. Teilprojekt zu verwenden. Inhaltliche Änderungen, Terminverschiebungen, Änderung von Beteiligten etc. sind mit uns zwingend abzusprechen. Wir müssen umgehend über geplante Änderungen informiert werden, da jede Änderung zum Verlust des Rechts auf die zugesagten Fördergelder führen könnte. Die Förderung für das geänderte Projekt kann nur bei erneuter schriftlicher Zustimmung durch uns aufrechterhalten bleiben. Wir behalten uns vor, bei nicht bewilligten Änderungen des Projekts zugesagte Gelder nicht auszuzahlen bzw. bereits ausbezahlte Gelder von den Leistungsempfängern zurückzufordern.

2: Zurückerstattung der Fördergelder bei Projektabsagen
Bei Nichtdurchführung des Projekts behalten wir uns vor, bereits ausbezahlte Gelder von den Leistungsempfängern zurückzufordern. Wenn ein Projekt abgesagt oder nicht durchgeführt wird, verpflichten sich die Leistungsempfänger dazu, uns unverzüglich und schriftlich über den Grund der Absage zu informieren und bereits überwiesene Gelder an uns zurückzuerstatten.

3: Fördervereinbarung
Für Unterstützungsbeiträge über CHF 10'000.- pro Jahr wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Die Leistungsempfänger erklären sich durch die rechtsgültige Unterzeichnung der Fördervereinbarung mit den Förderbedingungen der Stiftung einverstanden. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ist die Fördervereinbarung unterzeichnet im Original an die Stiftung zurückzusenden.

4: Eingangsbestätigung Zahlungsgutschrift
Leistungsempfänger müssen innerhalb von zehn Tagen den Eingang einer Zahlung per EMail bestätigen.

5: Teilzahlungen
Die Leistungsempfänger akzeptieren, dass die Förderung in Teilzahlungen ausbezahlt wird. Die Fristen für die Auszahlung der Raten sind in der Fördervereinbarung festgehalten. Die Auszahlung der einzelnen Raten erfolgt erst zum Zeitpunkt, da die Leistungsempfänger sämtliche Verpflichtungen der Stiftung gegenüber erfüllt haben.

6: Kommunikation
Die Leistungsempfänger verpflichten sich, in der projektbezogenen Medienarbeit (onund o`line) auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen. Bei Projektunterstützungen sind unser Logo oder unser Schriftzug zu verwenden. Das Logo kann im Bereich «Downloads» heruntergeladen werden. Aus der Nennung und der Platzierung des Logos muss klar ersichtlich sein, welches Projekt bzw. welches Teilprojekt durch die Stiftung unterstützt wurde. Bild- und Filmmaterial, das im Rahmen der Gesuchstellung und der Berichterstattung an die Stiftung gesendet wird, kann auf der Website mit dem Vermerk „zVg“ publiziert werden.

7: Berichterstattung
Die Leistungsempfänger informieren die Stiftung regelmässig über den Verlauf des Projekts. Bei einer einmaligen Förderung ist ein Schlussbericht unaufgefordert spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes einzureichen. Hierzu ist das Merkblatt für Schlussberichte zu beachten. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich schriftliche Zwischenberichte gemäss Fördervereinbarung einzureichen.

8: Schlussabrechnung
Dem Schlussbericht ist eine detaillierte Schlussabrechnung beizufügen. Diese muss sich am im Antrag beigelegten Budgetplan orientieren und einen Budget-Ist Vergleich ermöglichen.

9: Publikationen der Stiftung
Die Leistungsempfänger erklären sich mit unserer öffentlichen Berichterstattung (on- und offline) über das Projekt oder die Institution einverstanden.

10: Haftungsausschluss
Die Haftung für Inhalt und Durchführung der Projekte und Veranstaltungen liegt ausschliesslich bei den Leistungsempfängern.

11: Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist der Stiftung ein wichtiges Anliegen. Deshalb betreibt sie ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Sie wird die zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten nur für die im Rahmen der Datenschutzhinweise oder auf andere Weise ausdrücklich mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen.