Opfer von Konflikten und Gewalt
Was wir unterstützen
Die Stanley Thomas Johnson Stiftung unterstützt im Rahmen ihrer Fördertätigkeit für den Förderbereich «Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen und Gewalt» Personen, die von Krieg und bewaffneten Konflikten betroffen sind. Die Stiftung wirkt darauf hin, Leben, Sicherheit, Würde und das körperliche und geistige Wohlergehen dieser Menschen zu schützen.
Die von der Stiftung geförderten Projekte befassen sich vor allem mit den Begleitumständen und den Folgen von bewaffneten Konflikten und Gewalt und umfassen:
- Den Schutz von Zivilpersonen, insbesondere von Vertriebenen und Flüchtlingen
- Psychosoziale Hilfeleistungen, Rehabilitation und Beratung von Kriegsopfern und Konfliktbetroffenen
- Die Stiftung bevorzugt Projekte, die (unbegleitete) Kinder und Jugendliche begünstigen.
Schwerpunktländer Begünstigte
Wir fördern Projekte zugunsten Betroffener aus folgenden Ländern:
- Afghanistan
- Demokratische Republik Kongo
- Jemen
- Somalia
- Sudan
- Südsudan
- Syrien
- Zentralafrikanische Republik
Ausserdem fördern wir Projekte in der Schweiz und Grossbritannien zugunsten Begünstigter, die von Konflikt und Gewalt in ihren Herkunftsländern betroffen sind (unabhängig der oben genannten Schwerpunktsländer).
Kriterien in Bezug auf die Organisation
Wir unterstützen anerkannte, zivile Non-Profit-Organisationen mit registriertem Sitz in der Schweiz oder Grossbritannien. Die Organisationen verfügen über langjährige Erfahrung, über gut qualifiziertes Personal und über professionelle Managementstrukturen. Die Organisationen sind in der Lage, Projekte nach wissenschaftlichen Standards zu evaluieren und
- führen die Projekte auf Basis einer standardisierten Zielhierarchie (zum Beispiel Impact/Outcomes/Outputs) durch (gilt vor allem für grössere internationale Projekte)
- sind als gemeinnützige, steuerbefreite und juristische Personen registriert
- wenden international anerkannte, themenbezogene Qualitätskriterien für die humanitäre Arbeit an
- kooperieren in den Schwerpunktländern mit professionellen, national anerkannten Partnerorganisationen
- orientieren sich an den nationalen Strategien der Schweiz und Grossbritannien.
Projekte, die wir nicht unterstützen
- Projekte, die den Zielen der Stiftung nicht entsprechen
- Anträge, welche die Selektionskriterien nicht erfüllen
- Sehr kleine oder einmalige Veranstaltungen
- Projekte, die einem Prestigezweck dienen
- Projekteingaben von privaten, nicht gemeinnützig orientierten Veranstaltern
- Vorhaben, die von Gruppen oder Organisationen durchgeführt werden, welche nicht bei einer nationalen oder regionalen Behörde registriert sind (z. B. nicht als gemeinnützig anerkannt) oder nicht durch die öffentliche Hand kontrolliert werden. Ausnahmen müssen begründet werden.
Wie wir unsere Projektpartner auswählen
Die Stanley Thomas Johnson Stiftung lädt gezielt Organisationen mit Sitz in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich zur Gesuchseingabe ein, sofern deren Tätigkeit den vom Stiftungsrat definierten Förderkriterien besonders entspricht und sie über die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung entsprechender Projekte verfügen.
Spontane Gesuche ausserhalb dieses Einladungsverfahrens werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
Die Einladungen zur Gesuchseingabe werden jeweils im November verschickt. Die Einreichfrist läuft bis Januar des Folgejahres, der Entscheid über eine Unterstützung erfolgt im März.
Die Einladungen erfolgen jährlich alternierend: Entweder werden Organisationen berücksichtigt, die Projekte in der Schweiz oder in Grossbritannien umsetzen, im nächsten Jahr, Organisationen, die Projekte gemäss Schwerpunktländerliste durchführen.
Nächste Einladungstermine:
- November 2026: Internationale Projekte gemäss Schwerpunktländerliste
- November 2027: Nationale Projekte in der Schweiz und in Grossbritannien
Kontakt
| conflict@johnsonstiftung.ch | |
| Telefon | 031 372 25 95 |