Unterstützt werden vor allem Institutionen und Organisationen bei der Realisierung genau bezeichneter, innovativer Projekte. Einzelpersonen erhalten keine direkten Zuwendungen. Die Stanley Thomas Johnson Stiftung tritt nicht anstelle von staatlichen Leistungen, sondern kann diese höchstens ergänzen.

Die Förderbereiche umfassen grundsätzlich:

Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung
Das Hauptgewicht liegt auf der medizinischen Forschung. Projekte, die eine möglichst starke und rasche Verminderung menschlichen Leidens erhoffen lassen, erhalten den Vorzug, d.h. medizinische, innovative Forschungsprojekte mit starker klinischer Relevanz. (Details siehe Förderbereich)

Soziales – Hilfe an behinderte und benachteiligte Menschen
Unterstützt werden vorab Institutionen, die sich uneigennützig hilfebedürftigen Mitmenschen annehmen. Beiträge dienen auch der Anschaffung von Geräten oder Einrichtungen, die das Leben von Behinderten erleichtern. (Details siehe Förderbereich)

Entwicklungszusammenarbeit in Drittwelt- oder Transitions-Ländern
Der Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe» hat höchste Priorität. Da es sich oft um Langzeitprojekte handelt, die das Leistungsvermögen der Stanley Thomas Johnson Stiftung übersteigen, erfolgt die Hilfe in Form der Zusammenarbeit mit anderen nationalen oder internationalen Hilfsorganisationen. (Details siehe Förderbereich)

Unterstützung der Kultur
Die Stanley Thomas Johnson Stiftung will vor allem junge Künstler und Künstlerinnen, die ihr Talent im Bereich von Musik, Theater, Tanz oder bildender Kunst bereits bewiesen haben, weiter fördern. Zu diesem Zweck gewährt sie Produktionsbeiträge an freie, nicht regelmässig subventionierte, professionelle Gruppen (keine Einzelpersonen). Institutionen oder Schulen, die eine Weiterbildung in den erwähnten Bereichen ermöglichen, kann die Stiftung Unterstützung in Form von Stipendien für minderbemittelte Studentinnen/Studenten gewähren. 
(Details siehe Förderbereich)

Vergabungen
Die Vergabungen erfolgen aus den Erträgen des Vermögens. Jährlich stehen ungeführ 4 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung.