Aufschiebung der Unterstützungsgesuche
vom 30. September 2011 bis am 31. März 2012


«Der Stiftungsrat hat beschlossen, zwischen 30. September 2011 bis am 31. März 2012 KEINE GESUCHE MEHR ENTGEGENZUNEHMEN.»

Ausnahmen dazu sind Anträge für Stipendien und Schulprojekte im Kanton Bern: diese werden weiterhin behandelt und es werden Beiträge gewährt.

Die Stanley Thomas Johnson Stiftung gewährte während mehr als 40 Jahren Unterstützungsbeiträge gemäss dem letzten Willen von Frau June Mary Johnson im Gedenken an ihren Ehemann. Die Gründung der Stiftung erfolgte mit dem Ziel, die Kunst zu fördern und den Lebensstandard in benachteiligten Ländern zu verbessern, durch Hilfsprojekte und wissenschaftliche Forschung.

Der Stiftungsrat möchte nun nach einer mehrjährigen Phase der erfolgreichen Projektunterstützung die Aktivitäten grundlegend überprüfen und abklären, wie der letzte Wille des Gründers in der heutigen, sich ständig verändernden Welt am besten umgesetzt werden kann.

In den nächsten Monaten wird die Stiftung das vom Gründer formulierte Testament neu beurteilen. Sie wird eine neue Vision definieren und eine Mission ausarbeiten, um die Aktivitäten der Stiftung in den kommenden Jahren zu führen. Die Vergabekriterien und die Richtlinien für Projektanträge werden aktualisiert.

Die Stiftungsratsmitglieder haben entschieden, während dieser Zeit keine Unterstützungsgesuche anzunehmen und zu bearbeiten, bis die neuen Vergabekriterien und Richtlinien publiziert sind.

Über diesen Entscheid wird keine Korrespondenz geführt. Wir danken für Ihr Verständnis und wir laden Sie ein, unsere Webseite ab 1. April 2012 wieder zu besuchen.

Der Stiftungsrat