Verwendung der Beiträge
Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zustimmung der Stiftung eingeholt werden.

Beginn des Projektes
Als Beginn des Projektes ist der Termin gemäss Projektbeschrieb massgebend. Verspäteter Beginn ist der Stiftung sofort mitzuteilen. Entsprechend wird auch der Zahlungstermin auf den späteren Beginn verschoben. Allfällige spätere Ratenzahlungen werden auch entsprechend aufgeschoben.

Nachträgliche Änderung des Projektes
Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderungen mit den Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.

Nennung der Stiftung
Auf die Unterstützung des Projektes durch die Stiftung ist in den Publikationen oder gedruckten Werbemitteln in geeigneter Art (Logo und/oder Text) hinzuweisen. Das Logo steht auf der Download-Seite der Stiftung in verschiedenen Formaten (EPS, JPG, TIF) und in Auflösung für Webseiten oder Drucksachen zur Verfügung.

Finanzierungsnachweis
Die Stiftung leistet an die Projekte in der Regel eine Teilfinanzierung. Die Stiftung behält sich vor, ihren gesprochenen Teilbetrag erst nach erfolgtem Nachweis der Restfinanzierung auszubezahlen.

Auszahlung der Förderbeiträge
Die Beiträge der Stiftung werden auf ein zu bezeichnendes Konto der Empfänger-Institution ausbezahlt. Auf private Konti können keine Beiträge überwiesen werden.

Nicht verwendete Gelder
Ausbezahlte Förderbeiträge, welche nicht verwendet werden, sind nach Abschluss des Projektes zurückzuerstatten.

Mehrwertsteuer
Die ausbezahlten Beiträge der Stiftung unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz vom 1. Januar 2001). Die Stiftung erwartet ausser der Nennung keine Gegenleistung.

Berichterstattung
Form und Termin der Berichterstattung werden in der Bestätigung des Förderbeitrages festgehalten. In jedem Fall ist nach Abschluss des Projektes ein Schlussbericht über die Resultate einzureichen. Ebenso ist ein Finanzbericht abzugeben.